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Bergbau, Hochofenwerke, Stahl und Eisen:

(111.  Deutschland verfügt über viele Rohstoffe und Energieträger verteilt auf zahlreiche Lagerstätten.
          Davon sind einige Vorkommen interessant für Großbetriebe bzw. können auf Grund der Lager-
          stättenbeschaffenheit nur mit Großanlagen in Nutzung genommen werden.
          Randbereiche des Ausgehenden einer Lagerstätte und ebenso Kleinlagerstätten sind indessen
          prädestiniert für private Kleinunternehmen. Hier sehen Großbetreiber im Regelfall keine Lukra-
          tivität mehr, zumal sehr häufig die Lagerstättenbeschaffenheiten zu ungünstig ausfallen um
          große Fässer zu öffnen. Einzelne Privatleute können hier ein sehr gutes und sinnvolles Aus-
          kommen finden. Der Bergbau muss  in diesem Fall nicht auf seiner selbst eingeschränkt
          bleiben,- es ist von erheblichem Vorteil, wenn im gleichen Betrieb die Weiterverarbeitung auf
          Vor- oder Fertigprodukte erfolgt. Für Groß- und Kleinunternehmen bieten wir hierzu die 
          technologischen Möglichkeiten mit an.
          Neben Großunternehmen sind ,, die Kleinen mit großem Interesse ,, eine wichtige Gruppe.
          Ist jemand in Besitz alter Bergbaurechte z. B. durch Erbantritt, oder hat jemand auf seinem
          Privatgelände alte Schächte und Stollen entdeckt, und macht sich Gedanken, ob die Liegenschaft
          als neuer Standort reaktivierbar ist,- dafür sind wir der Ansprechpartner.
          Wir sind auch offen für ausländische Interessenten, insbesondere aus Ländern, wo das                                  Bergrecht eine Formsache ist und nicht das Instrument um Projekte zu verhindern,- und wo von
          staatlicher Seite Vorzugsrechte gewährt werden.






           Werden von den Gewerken Vorhaben angedacht, so ist dabei immer zu bedenken, dass man mit 
           unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden konfrontiert werden kann, wovon am Ende auch das 
           Gelingen des Projektes abhängig ist. 
           Es bringt nichts, sich einer Herausforderung zu stellen, die zu einem Kampf gegen Windmühlen
           ausartet. In der Natur der Lagerstättenverhältnisse mit ihrem umliegenden Gebirge ist begründet,
           dass an vielen Stellen ein  Betrieb äußerst einfach möglich ist, von anderen Stellen aber bleibt
           man besser fern, da die zu erwartenden Probleme größer sind als der Nutzen. Darum raten wir 
           u. U. den Gewerken von einem konkreten örtlichen Vorhaben ab und verweisen ggf. auf bessere 
           Standorte. Insbesondere werden wir abraten von Aktivitäten unterhalb industrieller und                                 städtischer Bebauung, Tätigkeiten im Unterwerks- und Tiefbau bei direkter Nachbarschaft zu                         gefluteten Altanlagen, Untertagearbeiten in unruhigen Formationen, sowie von Tätigkeiten im                       Unterwerks- und Tiefbau bei unkalkulierbaren natürlichen Wasserzuflüssen aus Gangspalten, 
           sofern keine verlässliche Abdämmung möglich ist, dito von bergbaulichen Arbeiten in geringer
           Teufe unterhalb größerer Gewässer sowie gleicher Aktivitäten auch in großer Teufe, wenn das 
           Gebirge stark gestört und von Spalten und Klüften durchzogen ist.
           Die Gewerken können vielerlei Arbeiten gemäß Ihren Möglichkeiten selbst planen und praktisch 
           ausführen. Dabei ist zwingend zu beachten, dass alle wichtigen Vorhaben auf Sicherheit geprüft
           werden müssen und am Ende den Segen der Bergämter erhalten. Diese Bedingungen sind aber
           auch für Kleinbetriebe erfüllbar. Alle Arbeiten selbst,- wie z.B. die Wiederaufwältigung von Stollen
           und Schächten durch die Gewerken, erfolgen auf eigenes Risiko. Werden aber bereits Bergleute
           in Anstellung genommen, so gelten sofort alle Vorgaben der Berufsgenossenschaften. Fremd-
           firmen, welche mit der Anlegung von Grubenbaue beauftragt werden, benötigen Informationen 
           von den Gewerken bezüglich der Situation im Gebirge sowie über die Zustände von Altbaue.  
           Sind hierzu nur ungenaue Informationen verfügbar, ist dieses eindeutig zu benennen und auf
           äußerst vorsichtige Arbeitsweise zu bestehen. Für Gewerken als Kleinunternehmer ist es aus 
           mehreren Gründen sinnvoll, sich an die Aufwältigung von Altbergbau zu orientieren, da ver-
           brochene Zugangsbereiche vielfach nur auf den ersten 20 bis 50 Meter bestehen, wonach sich dann
           sehr oft ein noch vollkommen intaktes Altbergwerk eröffnet. Im Verlauf der Aufwältigung ist dann
           immerzu der aktuelle Zustand von Gebirge und Grubenbaue gut erkennbar und ermöglicht ziel-  
           genaues direktes Arbeiten wobei fortschreitend systematisch der ganze Grubenbau neu gesichert
           wird. Die Gewerken ersparen sich hierdurch viel Geld und Arbeit im Anlegen neuer Grubenbauten,
           und können zudem auf eine bereits aufgeschlossene Lagerstätte zugreifen um möglich schnell in 
           Förderung zu gehen. 
           Weitere Vorsicht ist geboten, wenn alte Schächte in Aufwältigung genommen werden, deren
           Zustand und Existenz nicht klärbar sind. Es war früher lange zeit üblich, dass sehr tiefe Schächte
           niemals komplett verfüllt wurden sondern in etwa 10 bis 70 Meter Teufe eine Deckung aus Stahl 
           und Holz bekamen, wonach man nur den oberen Bereich verfüllt hat und der Schacht noch heute                 auf mehrere Hundert Meter Teufe auflässig ist. Im Zuge von Aufwältigungsarbeiten kann die                           untere Schachtdeckung mitsamt der Verfüllung einbrechen, sobald deren Plombenwirkung ge-
           schwächt wird. Da die Schächte normaler Weise mit Grubenbaue in Verbindung stehen muss man 
           erst versuchen, z.B. über alte Erb- oder Fahrstollen das Bergwerk zu erreichen um  in der Tiefe zu                 klären, was es mit dem Schacht auf sich hat. Sind die Schächte Vollkommen verfüllt, dann kann 
           gefahrlos die Aufwältigung und der Ausbau erfolgen.
            
          - Wir erörtern die Möglichkeiten zur Reaktivierung ehemaliger Bergbaubetriebe.
          - Mit den Gewerken ermitteln wir Lagerstätten und deren mögliche Gewinnungstauglichkeit
            aus Lagerstättenkarten und Bohrprofile. ( Nach Bedarf Bohrwagen / Bohrturm, Rohrstangen,                        Kernfänger Normal- und Hartsteinkronen sowie Schwerflüssigkeits- Druckspülung mir Grob- und                Feinsieb beim Kunden oder auf Ausleihe ). Anfragen über Infrastrukturen im Erdboden.
          - Sichtung und Begutachtung zugänglicher Altbergbaue für die Zustandserfassung.
          - Sichtung und Begutachtung von zugänglichen Altbetrieben zur Erfassung der Aufschlüsse.
          - Begutachtung anvisierter Betriebsstandorte bezüglich Strukturen für Versorgung, Verarbeitung                    und Logistik.
          - Systematische Probenerfassung für die Analysen.
          - Planungen zur Wiederaufwältigung alter ehemaliger Schächte und Stollen für Kleinanlagen mit
            Sicherheitsausbau in Stahl und Holz. Einfassungen von Stollen- und Schachtzugängen mit 
            Sicherheitsabsperrung.
          - Planungen zum Anfahren von gewinnungsrelevaten Teilen einer Altlagerstätte.
          - Planung der Tagesanlagen für Kleinbetriebe.
          - Schienengebundene Förderung für im Neu- und Gebrauchtmarkt angebotene Fahrzeuge in
            Standart- Grubenausführung mit 750, 700 und 600 Millimeter Spurweite. Schienen in der Strecke
            oder im Stollen sohlig mit 3/4 Versenkung Einzementiert oder als fertige Verlegesegmente auf
            Stahlschwellen.
          - Beratung zur Erstellung möglichst einfacher Nutzungs- und Betriebspläne für Kleinbetriebe mit
            den dazugehörigen Sicherheitsmaßnahmen und Versatzfüllung ( Zur Amtsvorlage ).
          - In Einzelfällen auch Planung einer gleislose Förderung mit Bandstrecke oder normalrädrige, gleis-
            lose Förderwagen mit Lenkung und Batteriebetrieb.

          - Entwürfe und Konstruktion von Fördertürmen aus Stahl und / oder Holz incl. Fördermaschinen-
            haus für Kleinbetriebe ( Zur Vorlage bei der Prüfungs- und Genehmigungsstelle ).
          - Fördermaschinenanlage aus gebrauchtem oder neuem Standartmarkt namhafter Hersteller.
          - Planung der Einrichtungen für die Naturzug- oder Zwangsbewetterung.
          - Maßnahmen für die Wasserhaltung und Prüfung der Möglichkeiten zur Einbeziehung alter
            Erbstollen. Pumpschächte mit Wasserkastenförderung.
          - Versorgungswege der Grube mit Strom und Druckluft.
          - Planung von Kleintagebaue.
          - Kleintagebaue als Basisstandort mit Übergang zum Untertagebetrieb.

                            Für den Steinkohlenabbau zur Zeit in der Entwicklung:

          - Mechanisches Abbauverfahren auf geringmächtige Flöze von 30 Zentimeter in zwei verschiedenen               Gewinnungsvarianten für Stück- und Feinkohle ( Einmannbetrieb ).
          - Mechanisches Hochleistungs- Abbauverfahren zur Stückkohlengewinnung im 50 Zentimeter Streb
            in zwei Varianten als Einmannbetrieb.
          - Hydraulischer Schildausbau mit gesperrten Sicherheitsstempeln bei Druckabfällen. Verwendung 
            ab 50 Zentimeter Flözmächtigkeit. Hydraulisches Nachziehen der Einzelschilde im Abbau-
            fortschritt.

                        Traditionelle handwerkliche Salzgewinnung im Kleinbetrieb:


(112.   Salzbrunnen und Bohrspülwerke mit modernen Gradieranlagen für Vorkonzentrat.
           Kleinbergbau auf örtliche Salzlager in geringer Teufe.
           Selektiver Abbau von Bergsalz für Speisezwecke ( unraffiniert )
           Warmlöseanlagen für unreine Rohsalze.
           Warm-Gradierwerke zur Gewinnung von Konzentratlösung.
           Pfannen- Siedehäuser mit energieeffizienten Salzpfannen bis 100 Quadratmeter Fläche.
           - Planung zu diversen Pfannenausführungen für kontinuierlichem Zulauf.
           - Betrieb auch mit alternativen Energieträgern.



(113.



          - Konventionelle und emissionsfreie Kokshochöfen bis z.Zt. noch vier Meter Gestelldurchmesser
            zuzüglich der Nebeneinrichtungen für ein erweitertes Produktaufkommen.
          - Alternativ betriebene konventionelle Hochöfen incl. der Nebenanlagen für ein erweitertes 
            Produktaufkommen. ( Emissionsfrei oder emissionsgemindert ).
          - Kleinhochofenwerke  in vollintegrierter Ausführungsweise für private Kleinunternehmer incl.
            den Anlagen für ein erweitertes Produktaufkommen. Technisch emissionsfrei in alternativen
            konventionellen Betriebsweisen.
          - Teilelektrifiziert betriebene konventionelle und emissionsfreie Hochöfen.
          - Anlagen für die alternative und teilalternative Kokserzeugung.
          - Elektrisch betriebene alternative, teilalternative und konventionelle Kokereianlagen.
          - Schachtöfen zur Erzeugung von Holzkohlen- Gießereieisen.
 
(114.             Sonderstahl und Spezialeisen:

          - Herstellung von schrottfreiem, hochreinen Sonderstahl aus 100% Hochofeneisen.
          - Spezielles Sauerstoff- Frischverfahren und Roheisenmischer.
          - Sauerstofffreies Frischverfahren im Lichtbogenofen.
          - Verarbeitung zu Gussblöcken und Walz- sowie Schmiedehalbzeug.
          - Stahlguss legiert und unlegiert.
          - Schrottfreier Stahlbruch für hochwertige Gusseisenerzeugung.
          - Walzwerkgefertigter Damaszenerstahl mit hoher Anzahl der Faltungen sowie starker Pressung.
          - Umfassende Nebenanlagen für den Energieverbund und zur Steigerung der energetischen
            Effizienz der thermischen Prozesse.
          - Von Koks über Roheisen bis zum Fertigerzeugnis aufrechterhaltung der thermischen Linie.
          - Zentrale Roheisensammler vor den Kleinhochöfen für die Reduzierung der Anzahl von                                  Abgabechargen an das Stahlwerk mit zeitgleicher Erhöhung der Einzeltonnagen.
          - Alle Einrichtungen auslegbar für kleine und mittelgroße Unternehmen an ehemaligen Traditions-
            standorten mit eigener Erzgrundlage. Eigene Verwertung aller Nebenerzeugnisse sowie die 
            Möglichkeit in Kleinchargen auch Sonderwünsche einzelner Kunden zu erfüllen.
 
(115.   Planung und Einrichtung kleiner handwerklich strukturierter  Eisen-, Stahl-, und Metall-
           gießereien.    ( Grube, Kasten, Sand- oder Kokillenguss )     
           Kunden oder Interessenten beachten bitte, dass alle Standortgenehmigungen für einen 
           Gießereibetrieb vorliegen müssen!
           Ebenfalls muss für die Gebäudesubstanz incl. der Stromversorgung als Gießereistandort eine
           Zulassung vorliegen, oder die Bausubstanz mit der Versorgungsstruktur muss genehmigungsfähig             sein.




 

Wichtiger Hinweis an die
             Gewerken:

 

Hochofenbetriebe, Eisen und Stahl:

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