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Geschäftsbedingungen:

Kostenfreie Erstkontakte:

Für jeden Interessenten sind alle Anfragen, Erstkontakte und Sondierungsgespräche grundsätzlich kostenfrei!
Sämtliche Arten kostenpflichtiger Leistungen werden nur nach Absprache und auf Wunsch des Kunden
ausgeführt. Darüber hinaus erfolgt diesbezüglich immer eine schriftliche Vereinbarung!

Unsere Zielkundschaft ist interessiert an neuen Technologien, möchte neue und andere Wege in der
Energie- und Rohstoffwirtschaft sondieren, sucht nach bester stofflicher und energetischer Effizienz
oder möchte mit bisher unbedeutenden Nieschenprojekten in Richtung großindustriellen Durchbruch denken. Sie haben darüber hinaus eigene Projekte am Start und suchen nach Koppelmöglichkeiten
um ein voll- oder teilintegriertes, hoch optimiertes Gesamtwerk zu schaffen, dann können wir auf 
sehr breiter Ebene Zusammenarbeiten.

Wir freuen uns über jeden Kontakt, lernen uns kennen und sondieren in Gesprächen die Tätigkeits-
bereiche, was wünscht der Kunde, können wir seine Vorhaben mit Ideen und eigenen Technologie-
konzepten zielorientiert unterstützen, oder möchte der Kunde fachliche Beratung zu bestimmten
Bereichen. Diese Erstkontakte sind noch keine geschäftliche Tätigkeit und natürlich kostenfrei.

Ich bevorzuge lieber direkte persönliche Erstkontakte, würde jedoch bei Kunden / Interessenten, die mehr als 200 Km. von Essen entfernt ihren Sitz haben anfänglich gerne auf Telefonat oder Zooooom zurückgreifen. Sobald geklärt wurde, dass wir auch thematisch der richtige Ansprechpartner sind,
werden persönliche Kontakte stattfinden.

Laufen schlussendlich die Erstgespräche ggf. auf eine Geschäftsbeziehung hinaus, so wird jene
immer erst konkret verhandelt, danach offiziell und schriftlich vereinbart. Das gilt auch für einmalige Kurzgeschäfte wie z.B. Fachberatung oder Dienstleistungen.

Geschäftstätigkeit und Kosten bei Einsichtnahme:

Nach einer geschäftlichen Einigung werden Kosten erhoben, sobald vor dem Kunden eine Offenlegung
unserer Entwicklungen erfolgt und der Kunde Einsicht in unsere Technologie erlangt.
Darunter fallen:

- Technische und wissenschaftliche Fachberatung.
- Offenlegung unserer Entwicklungen und Konzepte.
- Einsicht in Berechnungen.
- Einsicht in Technischen Konstruktionen.
- Einsicht in Verfahrens- / Prozessbeschreibungen.
- Einsicht von Verfahrenszeichnungen.
- Informationen über materielle und konstruktive Besonderheiten unserer Anlagen.
- Informationen über Besonderheiten chemischer und physikalischer Abläufe in unseren Prozessen.
- Ggf. Erbringung von ( Dienst- ) Leistungen im Kundenauftrag.




Hierbei gelten ohne Ausnahme Geheimhaltungsvereinbarungen!
Der Kunde hat natürlich die Möglichkeit, ein bis drei technische Fachleute mit einzubeziehen, die
jedoch ebenfalls zur absoluten Geheimhaltung verpflichtet sind!
Der Kunde kann hiernach entscheiden, ob er mit uns an einer Zusammenarbeit interessiert ist.
Die Geheimhaltung wird schriftlich vereinbart.

Für die fachinformativen Gespräche vor Ort mit der Offenlegung konkreter auch technischer Einzelheiten, Beratungen sowie der Einsichtnahme von Konstruktionen, Prozessen und Fachwissen im Sinne der Kundeninformation berechnen wir Tagessätze zu:

                                                1725 ,- Euro zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer.
                                           Zahlungseingang 4 Wochen nach Rechnungserhalt.




Im angeführten Sachverhalt darf der Kunde Informationen allein aus der Einsichtnahme allgemein für seine Zwecke als Überblick, zur Information und Bewertung und zur Entscheidungsfindung verwenden! Es gilt absolute Geheimhaltung gegenüber Außenstehende!
Wenn der Kunde auch tiefgreifende Einblicke in unsere Technologien erlangt, dienen Diese erstmal
nur dazu, dem Kunden Klarheit über technische Möglichkeiten und Verfahrenswege im Sinne um-
fassender Informationen zu geben.
In diesem Status ist es nicht erlaubt, unsere Prozesse und Technologien für wirtschaftliche Zwecke zu nutzen, abzuändern, als Basis für eigene Entwicklungen zu gebrauchen oder sonst wie zu verwerten!
Der einsehende Kunde erklärt umfassend, aus die Ihm zugänglich werdenden Informationen keinerlei 
widerrechtlichen Nutzen zu ziehen und ist hiermit informiert, dass alle Präsentationen im geistigen
Eigentum von Hr. Jörg Smyrek stehen und durch seine eigene Firma West Montan Technologies
vertreten werden.
Ist es für den Kunden erforderlich, dass z.B. externe Unternehmen, sonstige Institutionen aller Art oder
Fremdpersonen aus dringlichen Gründen mit in ein nachfolgendes Projekt einbezogen werden müssen
so darf dieses nicht in kundeneigener Handlung erfolgen und muss über den Urheber Jörg Smyrek als
Repräsentant der Firma West Montan Technologies in Essen geschehen.
In diesem Fall müssen neue oder erweiterte Autorisierungen und Geheimhaltungen vereinbart werden.
Der widerrechtliche Gebrauch unserer Entwicklungen sowie die nicht autorisierte Zugänglich-
machung unseres geistigen und urheberischen Eigentums führt zu Schadensersatzansprüchen!





Zeigt ein Kunde Interesse an unserer Entwicklung, die viele einzelne ,,Produkte,, umfasst, dann kann
es zu einem Folgegeschäft kommen.
Im Umgang mit unseren Technologien ist es nicht zielführend, dass ein Kunde etwas kauft und danach
mit seinem Erwerb sich selbst überlassen bleibt.
Betriebsbereiche, Prozesse und Technologien können sehr komplex sein.
Dazu haben Kunden nicht die Möglichkeit eigenständig das komplette Potenzial von allen unseren  Entwicklungen weitreichend zu übersehen.
Die sehr umfassende Gesamtthematik unserer Projekte lässt es ratsam werden, dass der Urheber bei
ihrer Umsetzung vor Ort mit agiert.
Darum bieten wir dem Kunden / Interessenten die Umsetzung als kooperative Tätigkeit mit der Firma
West Montan an.
Der Kunde und die Firma West Montan sind tätig in einem gemeinsamen Arbeitsstab und bringen das
bzw. die Projekte zusammen in die konventionelle Anwendung.
Im Normalfall sieht es so aus, dass 3 Tage beim Kunde vor Ort und 2 Tage die Tätigkeiten im eigenen
Betrieb verrichtet werden. Schlussendlich entscheiden darüber jedoch die individuellen praktischen
Bedürfnisse der Gestaltung der Projektumsetzung und sind Gegenstand der Verhandlungen sowie der
Projektplanungen.
Zeigt der Kunde Interesse an einer  Zusammenarbeiten, so bestehen mehrere individuelle Optionen über welche der Kunde  seinen Nutzen erlangen kann. 
Zunächst sei nochmals darauf verwiesen, dass es sich bei unseren Entwicklungen um Neuheiten
handelt, die ihre technische Reife erlangt haben und bisweilen sehr weit fortgeschritten sind, jedoch weiterhin Optimierungsmaßnahmen erhalten sollen und müssen!
Beim Betreten von technologischem Neuland wird man zur Vermeidung von Risiken und Überforderung schrittweise klein anfangen, selbst wenn unsere Entwicklungen und Konstruktionen bereits sehr große Einheiten berücksichtigen!

Der Kunde kann sich für Teilkomponenten, komplette Bereichsprojekte und theoretisch auch für alle
unsere Arbeiten vollumfänglich Interessieren.
Der Kunde kann unsere Entwicklungen auch mit eigenen Projekten verbinden, wofür viele innovative Möglichkeiten bestehen.

Die kooperative Zusammenarbeit ist keine Sache von kurzer Dauer und kann je nach Projekt auch 
über Zeiträume von zwei oder drei Jahren laufen.
In diesem Fall würden Tagessätze zu 1725 Euro jeden finanziellen Rahmen sprengen, so dass wir
für die Zeit der gemeinsamen Arbeit einen fairen Jahres- Pauschalbetrag erheben.
Seine Höhe beläuft sich auf:

                                                57.000 ,- Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer.
                               Zahlbar 1x Jährlich oder 2x 28.500 ,- Euro jeweils halbjährlich.






Unsere Kunden können umgesetzte Projekte individuell in verschiedener Weise nutzen.

1)-  Bauliche Umsetzung und Nutzung für eigene Produktionszwecke.
2)-  Bauliche Umsetzung und Verkauf der Anlagen.
3)-  Bauliche Umsetzung und Nutzung zur Produktion sowie den Verkauf von Anlagen.
4)-  Bauliche Umsetzung und Integration in eigene Projekte zuzgl. Zeile 1).
5)-  Bauliche Umsetzung und Integration in eigene Projekte zuzgl. Zeile 2).
6)-  Bauliche Umsetzung zur technischen Weiterentwicklung mit späterem Eigenbetrieb.
7)-  Bauliche Umsetzung zur technischen Weiterentwicklung mit späterem Verkauf.
8)-  Bauliche Umsetzung zur technischen Weiterentwicklung zuzgl. den Zeilen 4) und 5).
9)-  Multistrukturierte Unternehmen, welche die Zeilen 1) bis 10) umfänglich bedienen.
10)-Bauliche Umsetzung für rein wissenschaftliche Nutzung im Bereich Rohstoffe und Energie
       mit Offenlegung von Ergebnissen unter Bezugnahme auf die Technologien von West Montan
       jedoch ohne Einsehbarkeit von Einzelverfahren, Gesamtprozessen und Technik.

Nach der Fertigstellung einzelner Projekte endet die darauf bezogene kooperative Zusammenarbeit
und wechselt in eine bedarfsorientierte Kundenbetreuung.
Der Kunde leistet an die Firma West Montan eine Endzahlung, die sich am Folgegebrauch orientiert.

-  Kunden mit stofflich produktivem Eigengebrauch der Projekte zahlen eine Ablösesumme.
-  Kunden, die künftig anlagen bauen und damit im Verkauf tätig sind leisten eine Verkaufsprovision.
-  Prozentual anteilige Ablösesummen entstehen bei der Verwendung in kundeneigenen Technologien.
-  Ebenfalls anteilig gestalten sich Verkaufsprovisionen in Nutzung mit kundeneigenen Technologien.
-  Betriebe, welche unsere Technologie im eigenen Sinne weiter entwickeln und verändern um damit
   im Selbstgebrauch oder Verkauf neue Wege zu beschreiten, leisten Ablösesummen oder Verkaufs-
   provisionen unter Ermittlung unserer anteiligen Basistechnologie und der Gegenrechnung der 
   leistungsmäßigen Eigeneinbringungsanteile des Kunden.
-  Wissenschaftstätige Institutionen leisten zum Eigengebrauch die entsprechenden Ablösesummen.
   In öffentlich einsehbaren Forschungsergebnissen dürfen unsere Anlagen und Prozesse nicht in
   erkennbarer Weise aufgeführt werden. Zulässig ist nur der Namensverweis auf Technologie der Firma
   West Montan. Durch öffentliche Publikationen und der Angabe technischer Einzelheiten kann uns
   sehr großer wirtschaftlicher Schaden durch weltweiten unrechtmäßigen Zugriff entstehen.
   Wir bitten daher um Verständnis, dass geplante Veröffentlichungen uns zur Prüfung und nachfol-
   gender Genehmigung vorgelegt werden müssen.  

Ablösesummen und Verkaufsanteile unterliegen wegen der Vielfältigkeit in Wirkung, Göße und der Verwendbarkeit unserer Technologien keiner Festpreisregelung.
Alle diese Schlussleistungen werden mit dem Kunden individuell ausgehandelt und schriftlich
niedergelegt.




 
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass Kunden mit Ihrem Unternehmen unsere Entwicklungen
allumfänglich in Umsetzung und Vermarktung vertreten.
Für so ein Vorhaben der Generalvertretung werden alle Konditionen weitreichend ausgehandelt.
Pauschale Regelungen greifen hier nicht.

Die Einnahme der Stellung als eine generalvertretende Institution kann auch langsam,- z.B. im Verlauf
langer Zusammenarbeit mit der Firma West Montan erfolgen.
Im Zustand der generalvertretenden Institution werden dem entsprechenden Kunden zudem
vorrechtliche Stellungen durch die Firma West Montan eingeräumt.

Sollte der Kunde in diese Richtung ein Interesse zeigen, dann ist es sinnvoll die Firma West Montan
frühzeitig über etweilige Gedankengänge zu unterrichten.




Die Firma West Montan verfügt über betriebliche Einrichtungen und kann im Kundenauftrag diverse
Dienstleistungen anbieten.
Die Berechnung dieser Leistungen erfolgt über einen Tagessatz von 2350 Euro zzgl. Mwst. incl. den
anfallenden Rüstkosten.
Folgende Leistungen werden angeboten:

-  Beschaffung von inländischen Rohstoffen im Probengröße von 1 bis 10 Kg.
-  Aufbereitung und Vorveredelung der Rohstoffe.
-  Produktausbringungsanalysen mit Analyseprotokoll.
-  Rohstoffe aus Recycelingmaterial.
-  Herstellung von Produkten im Probenformat in unseren Anlagen.
-  Spezialbrennstoffe für die Industrie.
-  Äquivalenzbrennstoffe für die Industrie.
-  Alternative und konventionelle Mischbrennstoffe für die Industrie.
-  Brennstoffe für die zivile Nutzung.
-  Mineralöle.
-  Raffinationserzeugnisse.
-  Im eigenen Fahrzeug erprobter Mischtreibstoff.
-  Proben von Industrieheizgas und alternativem Ferngas. Transportbehälter mit Rückgabe.
-  Mineralische Wertstoffe.
-  Versand an den Kunden.
-  Externe Sonderanalysen gegen Aufpreis.

   Scheidedienst:
-  Prüfung von Berg- und Waschgold auf Echtheit: Festpreis    10 Euro zzgl. Mwst.
-  Gehaltsanalyse von Berg- und Waschgold: Festpreis 85 Euro zzgl. Mwst.
-  Ausbildung von Goldsuchern und Prospektoren incl. Anleitung zum Selbstbau der technischen             Anlagen sowie aller Prof. Ausrüstungsgegenstände und deren Gebrauch. Pausch,  425 Euro + Mwst.
-  Berg- und Waschgold Auftrags- Feinbrand:  Preis  10 % vom Börsenkurs ab einer Unze.
-  Sammelschmelzung von Berg- und / oder Waschgold , Form als Regulus oder Barren. 
   Preis  10 % vom Rohwert ab einer Unze.

Fragen hierzu werden persönlich behandelt.
Die Leistungen beinhalten keine Fachinformationen zu unseren Erzeugungstechnologien.



Externe Zusatzkosten:

Übernehmen wir vom Kunden die Ausführung von Tätigkeiten, welche bei uns externe Kosten verursachen, dann werden diese Kosten durchreichend berechnet. Der Kunde wird aber im Vorfeld über die Entstehung möglicher Kosten informiert und muss diese erst absegnen, bevor wir in Ausführung treten.

Dienstliche Reisen in Belangen des Kunden:

Inländische sowie ausländische Dienstreisen ggf. mit Übernachtungen sind nicht in den Jahres-
pauschalbeträgen enthalten und werden als externe Zusatzkosten berechnet.

Fernkunden und Auslandskunden:

Die Planung unserer Arbeit bei Gemeinschaftsprojekten sieht vor, dass wir an bis zu drei Tagen beim Kunden vor Ort sind und an zwei Tagen am eigenen Standort arbeiten.
Haben Kunden ihren Sitz in weiterer Entfernung, dann sind tägliche Hin- und Rückreisen nicht mehr
möglich. Der Kunde kann in diesen Fällen entweder für eine Übernachtungsmöglichkeit / Unterkunft
auf seinem Betriebsgelände sorgen ( z.B. Wohnwagen oder freie betriebliche Räumlichkeiten ).
Alternativ würden Kosten für eine externe Übernachtung anfallen, Essen und Trinken werden nicht 
berechnet. Zwecks eigener Anwesenheit können im Bedarfsfall auch Zeitblöcke  abgestimmt werden.

Fahrtkostenpauschale:

Im Rahmen einer Zusammenarbeit fallen Fahrtkosten an, die bei allen Fahrten pro Kilometer berechnet werden. Die Kostenpauschale liegt bei :
                                                     
                                                              0,35 ,- Euro pro Kilometer.


Einreise- und Tätigkeitsbedingungen in dienstlichen und geschäftlichen Angelegenheiten im Ausland:

Kunden aus dem Ausland klären und regeln bitte im Bedarfsfall alle behördlichen Formalitäten zur Ein- und Ausreise, sowie zur gesetzeskonformen Geschäfts- und Arbeitsmöglichkeit bei sich vor Ort.
Im Bedarfsfall Erforderliche Unterlagen oder Informationen gehen bitte persönlich an:

Jörg Smyrek
Wolfsdelle 6
45277 Essen- Überruhr / Holthausen
Deutschland



Gerichtsstand Amtsgericht Essen / Ruhr, Deutschland.

Steuernummer:           In Bearbeitung!

Finanzamt Essen Nord - Ost.

Bankverbindung:        In Bearbeitung!








 

Zur Kontaktseite:

Vereinbarug zur Geheimhaltung:

Vereinbarung von Folgegeschäften bei Interessenbekundung
auf Grundlage der vorhergehenden Einsichtnahme:

Urheberrecht und geistiges Eigentum:

Ablösesummen und / oder Verkaufsprovisionen
bei vollendeten Projekten:

Kunden mit ihrem Unternehmen als Generalvertreter
für die Entwicklungen der Firma West Montan:

Kleingeschäftliche Tätigkeiten:

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Einzelfall-Sonderkosten:

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